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Russland

Allgemeines

Allgemeines

Russland, oder auch amtlich als Russische Föderation bezeichnet, ist flächenmäßig der größte Staat der Erde. In Russland leben knapp 143 Millionen Menschen, wovon etwa 80% Russen sind. Durch die vielen ethnischen Gruppen, wie zum Beispiel Tataren, Tschuwaschen, Armenier oder Baschkiren spricht man auch von einem Vielvölkerstaat.

Die Hauptstadt Moskau liegt im Westen des Landes und ist mit etwa 8 Millionen Einwohnern die größte Stadt in Europa. Die Metropole bildet das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Landes.

Russland gilt als sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt und ist durch den Reichtum an natürlichen Ressourcen in Sibirien wichtige Industrienation.

Berufsausübung

Berufsausübung

Schutz der Berufsausübung und reglementierende Institutionen
        

Durch das Föderale Gesetz Nr. 128-F3 „Über Lizensierung einzelner Bereiche der Geschäftstätigkeit“ §§ 101-103, Artikel 17, Punkt 1 (beinhaltet Architekten- und Ingenieurdienstleistungen) wurde die Berufsausübung bis 2009 reglementiert. Architekten mussten sich bis Ende 2008 beim Föderalen Lizensierungszentrum GOSSTROI[1], der staatlichen Behörde für Bauwesen und Kommunalwirtschaft Rosstroj, registrieren. Da die Registrierung von ausländischen Architekten nicht genehmigt wurde und die Lizensierung somit nicht erfolgte, konnten ausländische Architekten in Russland bis Ende 2008 nur in Kooperation mit einem russischen lizensierten Architekten zusammenarbeiten. Der russische Architekt übernahm dabei die Verantwortung und meistens auch die leitende Position.[2]
Zum 1.1.2009 wurde das FG Nr. 128-F3 außer Kraft gesetzt, und es wurden seit 2009 keine weiteren Lizenzen der GOSSTROI herausgegeben. Seit dem 1.1.2010 ist durch das Föderale Gesetz Nr. 148-F3 die Mitgliedschaft von juristischen Personen und Einzelunternehmern, die im Bauwesen Arbeiten und Dienstleistungen durchführen in einer Selbstverwaltungsorganisation[3] (SVO)[4] vorgeschrieben. Mit dem FG 148-F3 „Über den Erlass von Änderungen zum Städtebaukodex und einzelne Gesetzesakte“ ging die Regulierung der Tätigkeit in der Baubranche an die SVOs über.[5] Das Föderale Gesetz Nr. 315 "Über selbstregulierende Organisationen" legt ergänzend zum FG 148-F3 die Bildung und Ausführung der SVOs fest.[6]
Im Städtebaukodex ist die Selbstregulierung im Baubereich in Kapitel 6.1 geregelt. Nach Artikel 55.3 des Städtebaukodex gibt es SVOs in den drei Hauptrichtungen:[7]

    • Ingenieurerkundungen bzw. Baugrunduntersuchung
    • Projektdokumentationen bzw. Bauplanung
    • Bauleistungen/Bauausführung

Es ist möglich, Mitglied aller drei SVOs zu werden und somit in allen Registern geführt zu werden.
Die Bildung von SVOs wird durch den Föderalen Dienst für ökologische, technologische und Atomaufsicht (ROSTECHNADZOR) kontrolliert, von dem auch das Register der SVOs geführt wird[8]. Grundlage für das Register bildet die Regierungsverordnung Nr. 724 vom 29.9.08.[9] Der aktuelle Stand und die Anzahl der SVOs kann auf der Webseite der ROSTECHNADZOR eingesehen werden.[10]
Die Hauptziele der nichtkommerziellen SVOs sind vor allem die Sicherheit im Baubereich und die Verbesserung der Qualität in der Bauausführung. [11]            

Alle Lizenzen der GOOSTROI haben seit dem Jahr 2010 ihre Gültigkeit verloren.[12] Für Dienstleistungen und Arbeiten, die bei der Errichtung von Gebäuden sicherheitsrelevant sind, müssen sich sowohl juristische Personen als auch Einzelunternehmer Zulassungsbescheinigungen der SVOs einholen.
Eine Tätigkeitsgenehmigung von juristischen Personen oder Einzelunternehmern erfolgt erst, wenn der Architekt Mitglied einer SVO ist.

Das Aufsichtsorgan der SVOs (ROSTECHNADZOR) legt die Form der Zulassungsbescheinigung fest, die jedoch keine zeitliche oder regionale Limitierung hat.[13] Zudem steht die ROSTECHNADZOR als nationale Vereinigung über den einzelnen Organisationen und soll einheitliche Standards der SVOs festlegen. [14]
Der Beitritt zu regionalen SVOs kann frei gewählt werden und sollte strategisch unter anderem von den Mitgliedern der SVO abhängig gemacht werden. Germany Trade and Invest[15] empfiehlt die Internationale Allianz der Bauunternehmen (russisch: Meschdunarodny aljanz stroiteljej, englisch: International Constructors Alliance), die auf Initiative des Moskauer Baukonzerns Moszarubezhstroy gegründet wurde.“[16]

 

Auf dem Internetportal http://www.sro-s.ru können alle SVOs eingesehen werden.

 

Das Ministerium für regionale Entwicklung der RF hat eine Liste mit allen sicherheitsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten veröffentlicht. Demnach bedarf es z.B. bei folgenden Arbeiten bzw. Dienstleistungen einer Zulassung:                  

    • Architekturentwurf
    • Statikplanung
    • Umweltkonzepte
    • Brandschutzkonzepten


Sicherheitsbeeinflussende-A

Abbildung 1: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Knast, Daniel; Galander, Tanja; Rogojine, Stanislav; Weidemann, Isabell (Price Waterhouse Coopers) (Eigene Darstellung):Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Tätigkeit deutscher Bauingenieure und Architekten in Russland. Stand Juni 2009.
http://www.architekturexport.de/userfiles/architekturexport/L%C3%A4nder-Infos/Russland/090629_steuerl.und_rechtl.besonderh._in_russ.pdf 27.11.2012


Für genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach Artikel 49 und 51 des Städtebaukodex hingegen entfällt die Zulassungspflicht.[17]


Die Mitgliedschaft im russischen Architektenverband Union of Architects UAR ist freiwillig, kann aber von einzelnen SVOs als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft gefordert werden.

 

Auf einem Kongress der Union of Architects am 16.&17. Oktober 2012 in Moskau wurde über die Verbesserung der Gesetzgebung im Bereich der Architektur und des Städtebaus diskutiert. Weiterer Inhalt des Kongresses war die Schaffung einer Architektenkammer, die als Registrierungsinstanz für Architekten die nationalen und internationalen Standards reguliert.[18]

 

Schutz der Berufsbezeichnung

In Russland ist das Verzeichnis der Nationalen Berufsbezeichnungen ОК 010-93 gesetzlich geregelt.
Der Architekt ist hierbei in die Gruppe der hochspezialisierten Dienstleister mit der Berufsnummer 214 (Architekten, Ingenieure und verwandte Berufe) eingeordnet.          
Im Qualifikationshandbuch für Führungskräfte[19], das vor allem Aufschluss über Lohngruppen geben soll, wird ferner unterteilt in folgende Qualifikationsstufen:      

Der Chefarchitekt des Projekts - Hochschulabschluss und Erfahrung in der Projektplanung und wissenschaftlich-pädagogischen Arbeit von mindestens 8 Jahre, Projekterfahrung großer und komplexer Objekte - mindestens 10 Jahre               

Architekt/in der I Qualifikationsstufe - Hochschulabschluss und Berufserfahrung in der Qualifikationsstufe II mind. 2 Jahre               

Architekt/in der II Qualifikationsstufe - Hochschulabschluss und Berufserfahrung als Architekt/in mindestens 2 Jahre               

Architekt/in der III Qualifikationsstufe - Hochschulabschluss und Berufserfahrung in Planungsbüro

Architekt/in - Hochschulabschluss ohne Berufserfahrungsforderungen oder Berufsausbildung mit Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren [20] 

Wichtiger jedoch als der Berufstitel bzw. die Eingruppierung in die verschiedenen Qualifikationsstufen ist in Russland die oben beschriebene Registrierung bei einer SVO, da erst dann die Architektentätigkeit ausgeübt werden kann.            

 

Mitgliedschaft in einer Berufsinstitution notwendig?

Die verpflichtende Mitgliedschaft in einer SVO wurde oben bereits erläutert – die Mitgliedschaft im Architektenverband Union of Architects ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch von einer SVO als Mitgliedschaftsbedingung gefordert werden.[21]          



Verfahren zur Berufsanerkennung

 

Gesetzgrundlage zur Anerkennung deutscher Diplome/Bachelor/Master

Zwischen Russland und Deutschland besteht seit 1999 eine gegenseitige Erklärung zur Anerkennung von Studienabschlüssen.[22] So hat Deutschland mit Russland ein bilaterales Regierungsabkommen über „Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich“ unterzeichnet.[23]

 

Verfahren zur Berufsanerkennung von deutschen Architekten

Die Registrierung in den SVOs ist als deutscher Architekt ebenso möglich wie für russische Architekten. Dies ist im FG Nr. 169-F3 "Über architektonischen Tätigkeit in der Russischen Föderation" in Artikel 3.1 festgelegt. Demnach können ausländische Architekten die architektonische Tätigkeit auf einer Stufe mit russischen Bürgern und russischen juristischen Personen durchführen, wenn ein internationaler Vertrag mit der Russischen Föderation vorgesehen ist. Beim Fehlen entsprechender internationaler Verträge mit der Russischen Föderation können ausländische Architekten nur zusammen mit einem zugelassenen russischen Architekten vor Ort bauen.             

Darüber hinaus kann jede Selbstverwaltungsorganisation eigene Zulassungsvoraussetzungen aufstellen. Daher wird die Zulassung ausländischer Architekten unterschiedlich behandelt. So wird teilweise die Berufserfahrung ausländischer Architekten nicht anerkannt bzw. es wird ein „Architektenattestat“ (Zulassungsurkunde, die nach erfolgter Prüfung erteilt wird) mit einer Prüfung gefordert.

Generell werden folgende Anforderungen gestellt:

Als individueller Unternehmer benötigt man zur Registrierung einen Hochschulabschluss, 5-jährige Berufserfahrung und mind. alle fünf Jahre eine berufliche Fortbildung.

Als juristische Person muss man nachweisen, dass man mind. drei Mitarbeiter mit Hochschulausbildung mit mind. dreijähriger Berufserfahrung, mind. fünf Mitarbeiter mit mind. fünfjähriger Berufserfahrung, die mind. alle fünf Jahre eine berufliche Fortbildung machen.[24]

 

Antragstellung für deutsche Architekten - Auflistung der Dokumente

Artikel 55.6 des Städtebaugesetzbuches legt das Beitrittsverfahren mit den erforderlichen Unterlagen und Fristen fest. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:      

    • Antrag mit genauer Tätigkeitsbeschreibung
    • Kopie des Handelsregisterauszuges (ggf. beglaubigte Übersetzung) und Gründungsdokumente
    • Eignungsnachweise
    • ggf. Kopie einer ähnlichen Zulassungsbescheinigung einer anderen SVO Erfahrungen haben gezeigt, dass der Beitrittsprozess drei bis vier Monate dauert.[25]

Nach Aussagen einer anderen Quelle ist lediglich eine „Lizenz“, die die Tätigkeitserlaubnis bescheinigt (auch aus dem Ausland möglich) und die Bestätigung, dass der Antragsteller eine juristische Person ist, notwendig. [26]             
Scheinbar weichen die Aufnahmebedingungen stark voneinander ab und sind somit bislang nicht einheitlich geregelt.               

Zur freiwilligen Mitgliedschaft in der Union of Architects muss zunächst ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Werksverzeichnis
    • Foto (3x4 cm) für Mitgliedskarte
    • beglaubigte Kopie der Zeugnisse[27]

 

Kosten

Die Beiträge in den SVOs sind individuell geregelt. So belaufen sich die Beiträge in der SRO (Internationale Allianz der Bauunternehmen) auf 10.000 Rubel (etwa 200 €) monatlich. Die Aufnahmegebühr beträgt 50.000 Rubel (etwa 1.120 €). [28]

Die Aufnahmegebühr bei der Union of Architects beträgt 1500 Rubel und der Jahresbetrag beläuft sich auf 800 Rubel. [29]               

 

Fortbildungssystem

Die Fortbildungspflichten sind in den SVOs unterschiedlich festgelegt. Wie oben beschrieben wird häufig alle fünf Jahre eine berufliche Fortbildung gefordert.

 

typische Protektionismen


Korruptionswahrnehmungsindex 2011 Russland


Abbildung 2: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Transparency International, Corruption Perceptions Index 2011, http://cpi.transparency.org/cpi2011/results/, 24.07.2012






[1] Föderale Agentur für Bauwesen und Wohnungs- und Kommunalwirtschaft des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation

[2] RIBA: Russian Federation. http://www.architecture.com/RegionsAndInternational/RIBAInternational/Registration/Locales/Russia.aspx 16.10.2012

[3] Russisch; samoreguliruemye organizacii

[4] Auch oft übersetzt mit Selbstregulierungsorganisationen (SRO)

[5] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 8

[6] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 16.10.2012

[7] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 46

[8] Link zum Register der SRO: http://www.nostroy.ru/sitePage.do?name=searchSroMembers

[9] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 16.10.2012

[10] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 46

[11] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 11

[12] Gosnadzor: www.gosnadzor.ru 16.10.2012

[13] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 7

[14] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 20.10.2012

[15] www.gtai.de

[16] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 20.10.2012

[17] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 46

[18] UIA: Newsletter 11/2012. Stand: Nov. 2012 http://www.uia-architectes.org/sites/default/files/EN_11_2012.pdf 22.11.2012

[19] Nationale Bezeichnung der Berufe: http://base.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc;base=LAW;n=111830 20.10.2012

[20] Qualifikationshandbuch für Führungskräfte: http://base.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc;base=LAW;n=111830 20.10.2012

[21] Verordnung der architektonischen Tätigkeit in der Russischen Föderation: http://www.nisse.ru/business/article/article_539.html?effort=1 20.10.2012

[22] HRK-Abkommen: http://www.hrk.de/de/download/dateien/HRK_Abkommen_Russland.pdf 18.10.2012

[23] Ministerium für Gesundheit und Soziales, Sachsen- Anhalt: Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse: http://www.obs-ev.de/fileadmin/user_upload/akademikerprogramm_und_aqua/pdf/Sonstiges/Leitfaden_zur_Anerkennung_auslaendischer_Abschluesse.pdf 18.10.2012

[24] Galander, Tanja (Price Waterhouse Coopers): Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Tätigkeit deutscher Bauingenieure und Architekten in Russland. Präsentation Juni 2009. Folie 16

[25] Marenkov, Dimitry (GTAI): Recht kompakt Russland. September 2012 https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/10/pub201210118002_10964.pdf 20.10.2012

[26] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 21.10.2012

[27] Union of Architects: Mitgliedschaft: http://www.uar.ru/upload/medialibrary/2b8/polozhenie-o-chlenstve.pdf 21.10.2012

[28] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 21.10.2012

[29] Union of Architects: Aufnahmegebühr: http://www.uar.ru/we/admission.php 21.10.2012

Architektenvertrag

Architektenvertrag

Allgemeines Vertragsrecht

Kapitel 9 des Zivilgesetzbuches regelt die Form von Verträgen. Demnach können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden.[1]

Die Kapitel 27-29 des Zivilgesetzbuches befassen sich mit dem allgemeinen Vertragsrecht. [2]

Inhalte (freie Übersetzung)      

Kapitel 27. Konzept und Bedingungen des Vertrages[3]  
Kapitel 28. Abschluss eines Vertrages[4] 
Kapitel 29. Änderung und Beendigung des Vertrages[5] 

In Kapitel 37 des Zivilgesetzbuch wird die Grundlage für den Werkvertrag, den Bauvertrag und den Planungsauftrag gelegt.[6]

 

typischer Vertragsumfang

Häufig übernimmt der Architekt ausschließlich die Entwurfsleistung.[7]

So gibt es auch einen sogenannten Projektierungsvertrag für die Leistungen des Architekten, die die Bauausführungsphase nicht mit einbezieht. Dieser sollte nach der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt aus Auftraggebersicht folgende Pflichten des Auftragnehmers beinhalten:

    • „Unterstützung bei dem Erhalt des Städtebauplans des Grundstücks, der technischen Bedingungen und sonstiger erforderlicher Ausgangsunterlagen (zum Erhalt von Ausgangsunterlagen kann auch der Auftraggeber verpflichtet werden);
    • Erarbeitung der technischen Aufgabenstellung (kann auch Pflicht des Auftraggebers sein);
    • Erarbeitung der gesamten Projektdokumentation (ausführlicher über die grundlegenden Teile der Projektdokumentation);
    • Abstimmung der Projektdokumentation mit den zuständigen staatlichen Behörden und Einrichtungen und Erhalt eines positiven Gutachtens der staatlichen Expertise der Projektdokumentation;
    • Vorbereitung der Arbeitsdokumentation für die Durchführung der Bauarbeiten.“ [8]


Darüber hinaus gibt es an den Projektierungsvertrag anschließend einen Vertrag zur Durchführung der Projektarbeiten.
[9]

 

Vertragsformen (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, mündliche Verträge etc.)

§ 4 des Artikels 37[10] des Zivilgesetzbuches regelt in den Artikeln 758-762 den Vertrag für Design und Vermessungsarbeiten, der mit dem Architektenvertrag verglichen werden kann.[11]
Hierin werden sowohl die Rechte, Pflichten und die Verantwortung des Auftragnehmers (Artikel 761) und des Bauherren (Artikel 762) beschrieben.

 

Vertragsvorlagen

Im Anhang des Dokuments Richtlinien über die Festlegung des Architektenhonorars hat die Union of Architects in Anhang 2.7 einen Musterarchitektenvertrag veröffentlich. [12] Dieses Dokument „РЕКОМЕНДАЦИИ ПО ОПРЕДЕЛЕНИЮ СТОИМОСТИ ПРОФЕССИОНАЛЬНЫХ РАБОТ И УСЛУГ АРХИТЕКТОРА“ kann unter folgendem Link eingesehen werden:                http://arhunion.narod.ru/dokumenty/recomendazii.pdf.


Weitere Vertragsvorlagen sind nicht bekannt, jedoch
kommen FIDIC-Verträge zur Anwendung. [13]







[1] Zivilgesetzbuch, 21.10.1994: http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102032944&intelsearch=51-%D4%C7 21.10.2012

[2] Zivilgesetzbuch, Kapitel 27-29, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/27/ 21.10.2012

[3] Zivilgesetzbuch, Kapitel 27, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/27/ 21.10.2012

[4] Zivilgesetzbuch, Kapitel 28, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/28/ 21.10.2012

[5] Zivilgesetzbuch, Kapitel 29, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/29/ 21.10.2012

[6] Zivilgesetzbuch, Kapitel 37, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/37/ 21.10.2012

[7] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 18

[8] Burkhardt Beiten: Immobilieninvestitionen in Russland. Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2009-2010: http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Investments_in_Real_Estate_in_Russia_de_2009_2010.pdf 15.11.2012

[9] Burkhardt Beiten: Immobilieninvestitionen in Russland. Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2009-2010: http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Investments_in_Real_Estate_in_Russia_de_2009_2010.pdf 15.11.2012

[10] Zivilgesetzbuch, Kapitel 37, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/27/ 21.10.2012

[11] Solotych, Dr. Stefanie Die Entwicklung des Bauvertragsrechts in Russland und der Ukraine. Stand: 11.11.1999 :http://www.uni-kiel.de/eastlaw/baurecht.htm 8.11.2012

[12] Russian Union of Architects: Richtlinien über die Festlegung des Architektenhonorars. Stand: 2008 http://arhunion.narod.ru/dokumenty/recomendazii.pdf 21.10.2012

[13] Practical Law Company: Construction and Projects. Russian Federation. http://construction.practicallaw.com/1-502-2384?q=construction+and+projects 21.10.2012

Leistungsinhalte

Leistungsinhalte

Leistungsphasen

In der Russischen Föderation gibt es keine festgelegten Leistungsphasen, doch gibt es z.B. in der Moskauer Regierungsverordnung Angaben zu Leistungsphasen. Generell wird unterschieden zwischen der Vorbereitungs- und der Projektphase.[1]
Die Union of Architects gibt eine Honorarempfehlung heraus, der die einzelnen Leistungsphasen entnommen werden können, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben sind: [2]       

Der Projektablauf sieht in der Honorarempfehlung der Union of Architects folgende Schritte vor:


1. Vorbereitungsdokumentation/Vorentwurf (Projektidee und Programm)    
2. Entwurfsphase           
3. Ausführungsdokumentation               
4. Bauausführung          


Ablauf-der-Bauplanung

Abbildung 3: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Kachcharova, Constance (bfai) (Eigene Darstellung): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006

Grundlagen der vertraglich vereinbarten Leistung – Leistungskataloge        

Grundsätzlich muss die Architektur- und Bauplanung auf Basis der Kapitel 47 und 48 des Bodengesetzbuches erfolgen. Sie behandelt die „Ingenieurerkundung“ und die „Projektierung“ (eigentliche Planung). Vertraglich werden die Ingenieurerkundung und die Projektierung nach den Artikeln 758-762 des Zivilgesetzbuches festgelegt (Artikels 37 §4). [3]               
Im FG 169-FZ sind in Artikel 13 darüber hinaus die Pflichten des Architekten festgelegt.
[4]

 

typischer Leistungsumfang

Im Gegensatz zu den Aufgaben des Architekten am Gesamtplanungsprozess in westlichen Ländern, fällt der Aufgabenbereich des Architekten in Russland eher in den Bereich der Bauvorbereitung und hier vor allem in den Entwurfsbereich. Hierzu äußerte sich der Generaldirektor der Planungsfirma Obermeyer Consult, Volker Wagenknecht:   "Der Architekt ist in Russland in erster Linie ein Künstler, der sehr viel Wert auf Formen, Farben und Gestaltungen legt, aber erst später bei der konkreten Planung durch Bauingenieure (Konstrukteure und Technologen) zur eigentlichen inneren Funktion des Gebäudes kommt. Der Weg des Europäers ist erst die Bestimmung der Funktion und dann die Gestaltung der Bauhülle. Beide Wege sind mit Vor- und Nachteilen behaftet."[5]

Generell haben Architekten, die neben der Planung auch die Bauleitung übernehmen, bessere Chancen einen Auftrag zu erhalten.[6]






[1] Galander, Tanja (Price Waterhouse Coopers): Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Tätigkeit deutscher Bauingenieure und Architekten in Russland. Präsentation Juni 2009

[2] Russian Union of Architects: Richtlinien über die Festlegung des Architektenhonorars. Stand: 2008 http://arhunion.narod.ru/dokumenty/recomendazii.pdf 21.10.2012

[3] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 31

[4] Bundesgesetz zur Architektenausübung, 18.10.1995http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102037935&intelsearch=169+17.11.1995 21.10.2012

[5] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 18

[6] Voigt, Simone: Neue Architektur in Russland. In: Deutsches Architektenblatt. Corp. Publ. Services 2006, Nr. 8, S. 14-17

Honorar

Honorar

rechtliche verpflichtende Honorarordnung

In Russland gibt es keine rechtlich verpflichtende Honorarordnung und Honorare sind somit frei verhandelbar.

 

preisrechtliche Empfehlungen

Die Union of Architects hat eine Richtlinie über die Festlegung des Architektenhonorars herausgegeben.
Hierin werden Bauaufgaben in verschiedene Kategorien unterteilt, welchen wiederum unterschiedliche Honorare zugeordnet werden. In Anhang 2.1 können die Aufteilungen eingesehen werden, bei denen jedem Gebäudetyp (z.B. Bibliothek, Schule, Einfamilienhaus…) Kategorien zugeordnet werden, welchen in Anhang 1.3 das jeweils vorgeschlagene Honorar in Prozent in Abhängigkeit von der Bausumme zugeordnet wird. [1] Das Dokument kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://arhunion.narod.ru/dokumenty/recomendazii.pdf             
Demnach variiert das Honorar von 1 bis fast 8%.             

 

statistische Honorarordnungen

Die oben beschriebene Richtlinie zur Festlegung des Architektenhonorars beruht auf einer Erhebung aus dem Jahr 1991. Informationen über weitere statistische Erfassungen liegen nicht vor.

Erfahrungsgemäß liegt das übliche Architektenhonorar etwa 40% unter der deutschen HOAI[2]. In Moskau ist das Honorar meist deutlich höher. Die Honorare variieren zudem in Abhängigkeit von der Bürogröße. So verlangen kleinere Büros im Schnitt 3-5 % der Bausumme. Stararchitekten verlangen etwa 15-20% - diese Honorarhöhe ist auch für deutsche Architekten, die in Russland tätig sind, üblich.
[3]

 

Praktische Einstellung von Angeboten bei fehlender Honorarordnung

Nach Expertenmeinung ähnelt die Honorarstruktur dem amerikanischen System und für bestimmte Leistungspakete werden Pauschalhonorare vereinbart.[4]              
Ferner ist es wichtig zu wissen, dass viele russische Architekten von den Baufirmen 10-15% Provision bekommen. Bei Vertragsabschluss kann darauf hingewiesen werden, dass dies in Deutschland nicht üblich ist und daher ein höheres Honorar zugrunde gelegt wird.
[5]







[1] Russian Union of Architects: Richtlinien über die Festlegung des Architektenhonorars. Stand: 2008 http://arhunion.narod.ru/dokumenty/recomendazii.pdf 21.10.2012

[2] Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: http://www.hoai.de/ 15.11.2012

[3] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 21

[4] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 21

[5] Meuser, Philipp: Architekten ohne Grenzen – Deutsche Architekten im Ausland – Teil 33. Russland in: Deutsches Architektenblatt 8/2006.

Haftung/Versicherung

Haftung/Versicherung

Gesetzesgrundlagen und Haftungsregelungen

Die Mängelrechte sind im Zivilgesetzbuch nicht unter den Angaben zum Bauvertrag geregelt, weshalb die Mängelrechtsgrundlage des allgemeinen Werkvertragsrecht (Artikel 702 ff) zur Anwendung kommt.[1] Wenn die Gewährleistungsfrist nicht vertraglich festgelegt ist, gilt nach Artikel 724 des Zivilgesetzbuches. Und Anforderungen an Mängelbeseitigung müssen demnach innerhalb von zwei Jahren nach der Abnahme gestellt werden.[2] Es kann jedoch sowohl eine kürzere als auch eine längere Garantiefrist vertraglich vereinbart werden.[3] Inhaltlich wird die Haftung von Architekten im FG Nr. 169-F3 Über Tätigkeit von Architekten in der Russischen Föderation sowie durch FG Nr. 195 F3 Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten definiert.

 

Versicherungspflichten

Die Versicherungspflichten werden von den jeweiligen SVOs festgelegt.[4] Derzeit gibt es hierzu keine einheitliche staatliche Regelung. Die SVOs haften jedoch nach Artikel 55.16 des Städtebaukodex mit ihrem Kompensationsfond (nicht darüber hinaus) subsidiär für ihre Mitglieder. Der Kompensationsfond darf jedoch pro Mitgliedsunternehmen nicht niedriger als 1 Mio. Rubel (etwa 22.000 Euro) betragen. Sofern das Mitgliedsunternehmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, liegt der Minimalbetrag bei 300.000 Rubel für Baufirmen bei 150.000 Rubel für Projektbüros.[5]
Darüber hinaus ist im Zivilgesetzbuch in Kapitel 48 die allgemeine Haftungsregelung für die Russische Föderation festgelegt. [6]             

 

Übernahme durch deutsche Berufshaftpflichtversicherungen

Grundsätzliche Informationen zur Auslandsberufshaftpflichtversicherung deutscher Architekten






[1] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 364

[2] Präsident von Russland: Zivilgesetzbuch, Kapitel 37, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/37/ 21.10.2012

[3] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 396

[4] Practical Law Company: Construction and Projects: Russian Federation. http://construction.practicallaw.com/1-502-2384?q=construction+and+projects 21.10.2012

[5] GTAI: Wirtschafts- und Steuerrecht: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/wirtschafts-und-steuerrecht,did=59928.html 21.10.2012

[6] Zivilgesetzbuch, Kapitel 48, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/48/ 21.10.2012

Baurecht

Baurecht

Struktur des Baurechts – relevante Rechtsvorschriften

Das russische Baurecht ist nach Expertenmeinung undifferenziert, unüberschaubar, lückenhaft und korruptionsbelastet.[1]

Folgende Gesetze regeln das russische Baurecht:

    • Zivilgesetzbuch der russischen Föderation[2]
    • Städtebaugesetzbuch/-kodex der Russischen Föderation[3] Nr. 190-FZ (Nach Artikel 3 des Städtebaukodex reguliert dieser die „städtebauliche Tätigkeit“ (gradostroitel naja dejatel nost), welche die Raum- und Bauleitplanung, Entwurfsplanung beinhaltet.[4])
    • Bodengesetzbuch der russischen Föderation[5]
    • Föderales Gesetz "Über Architekturtätigkeit in der Russischen Föderation" Nr. 169-FZ (oberflächlich)[6]
    • Baunormen und -regelungen (SNIP, GOST)[7]

Raumordnungsvorschriften

Die Raumordnungsvorschriften der Russischen Föderation sind vor allem im Städtebaukodex N 190-FZ[8] vom 29.12.2004 und im Bodenkodex N136-FZ[9] geregelt.             

Artikel 3 des Städtebaukodex schreibt vor, dass im Bereich des Städtebaurechts der Städtebaukodex vor allen anderen föderalen, landesweiten und kommunalen Gesetzen und Rechtsakten vorrangig ist.[10]
Im Städtebaukodex ist festgelegt, dass die Raumplanung in drei Stufen gegliedert ist:

    • Territorialplanung,
    • Städtebauliche Zonierung und
    • Gebietsplanung. [11]

Die erste Stufe beinhaltet Territorialpläne, mit denen die strukturelle und räumliche Entwicklung des Staatsgebietes auf den drei politischen Ebenen (Russische Föderation, Föderationssubjekte und Kommunen) aufgestellt werden. Die Territorialpläne bilden somit das „planerisches Grobraster für die räumliche und strukturelle Entwicklung der RF als auch Stadtplanung auf kommunaler Ebene“.[12]
Anhand der Territorialpläne werden zudem Gebietsgrenzen und Infrastrukturstandorte ausgewiesen und sie stellen die geplante städtebauliche Entwicklung der Kommunaleinheiten der Städte, Dörfer und Stadtkreise (Generalpläne) dar. Mittels zeitlicher und räumlicher Angaben geben sie Auskunft über die Flächennutzung und städtebauliche Entwicklung. [13]               

Die zweite Stufe der Raumplanung bildet die städtebauliche Zonierung. Sie teilt das Planungsgebiet in Zonen ein und kennzeichnet die erlaubte Flächennutzung und Bebauung, da sie einzelne Zonen mit den bestimmten Nutzungsarten ausweist. [14]       

Die Gebietsplanungsdokumentation stellt die dritte Stufe der Raumplanung dar. Hierbei handelt es sich um eine „feingliedrige Entwicklungsplanung der kleineren Gebietseinheiten“ auf Grundlage der Territorialpläne und der städtebaulichen Zonierung. Dies bildet die Planungsgrundlage für den städtebaulichen Grundstücksplan und somit die Abstimmungs- und Genehmigungsgrundlage für die Prüfung und Durchführung des Bauvorhabens. [15]             
Die städtebaulichen Grundstückspläne befassen sich mit den einzelnen Grundstücken und bieten auf Verwaltungsseite Kontrollsicherheit und auf Bauherrenseite eine klare Rechtsgrundlage.[16]


Struktur-der-Raumplanung


Abbildung 4: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Nobis, Victoria (Eigene Darstellung): Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012


Der Städtebaukodex ist wie folgt aufgebaut (freie Übersetzung):


Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen    
Kapitel 2. Befugnisse der Regierung der Russischen Föderation, der staatlichen Behörden der Russischen Föderation und der lokalen Behörden im Bereich der Stadtentwicklung             
Kapitel 3. Raumplanung             
Kapitel 4. Zonierung      
Kapitel 5
. Raumentwicklung     
Kapitel 6
. Architektur-, Tragwerksplanung, Konstruktion und Rekonstruktion 
Kapitel 7
. Informationsbereitstellung   
Kapitel 8
. Gesetzesverstöße      
Kapitel 9
. Besonderheiten der Stadtentwicklung in der Russischen Föderation für die Städte Moskau und St. Petersburg

 

Aufbau des Bodengesetzbuches/Bodenkodex nach Kapiteln (freie Übersetzung)

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen    
Kapitel 2: Bodenschutz
Kapitel 3: Landbesitz     
Kapitel 4: Landnutzung
, befristete Landnutzung            
Kapitel 5: Die Entstehung der
Landrechte           
Kapitel 6: Die Rechte und Pflichten
der Grundeigentümer, Landnutzer, Grundeigentümer und Mieter von Grundstücken               
Kapitel 7: Einstellung und
Beschränkung von Rechten an Grundstücken             
Kapitel 8: Schäden und Verluste
der landwirtschaftlichen Produktion und Forstwirtschaft in der Beschlagnahme von Land für die öffentliche Nutzung            
Kapitel
9. Schutz der Landrechte und Land Rechtsprechung      
Kapitel
10. Zahlung für Land-und Grundstücksbewertung         
Kapitel
11. Landüberwachung, Landmanagement, und Kataster           
Kapitel
12. Die Überwachung der Einhaltung der Gesetze des Landes, Schutz und Nutzung von Grundstücken
Kapitel
13. Die Verantwortung für Straftaten im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Flächen
Kapitel
14. Landwirtschaftliche Flächen               
Kapitel 15. Land Abrechnung    
Kapitel 16. Industrie, Energie, Transport, Kommunikation, Radio, Fernsehen, Computer, Land für Raumfahrtaktivitäten, Verteidigung, Sicherheit und andere spezielle Zwecke  
Kapitel 17. Land Schutzgebiete und Objekte      
Kapitel 18. Waldflächen, die Länder des Wassers Fonds und Reserve landet      

 

Normung

Die Russische Föderation hat das Normenwerk der Sowjetunion übernommen. Für die Baubranche waren bis 2010 die SNiP[17] und die GOST-Normen relevant, wobei SNiP Normen den Baubereich (Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken) und die GOST-Normen die Herstellung und Anwendung von Industriegütern regelten.  
Die SNiP beinhaltet die gesetzliche Grundlage für die Projektierung und Errichtung von Gebäuden.

Aufbau der SNiP: [18]       

Teil 1: Organisation, Genehmigung, Wirtschaft
Teil 2: Bauprojektierungsnormen           
Teil 3: Organisation, Ausführung und Übernahme von Bauleistungen  
Teil 4: Normen und Vorschriften zur Kostenermittlung
Teil 5: Aufwandswerte für Materialien und Ressourcen              
Teil 6: Betrieb und Renovierung von Gebäuden, Ausstattung und Konstruktionen[19]    

 

Derzeit findet ein Wandel in der Normung der Russischen Föderation statt und viele Normen werden ersetzt.
Anstelle von SNiP Normen, tragen die Normen seit der Erlassung neuer technischer Reglemente im Jahr 2011 die Bezeichnung „SP“. [20]

Auf der Internetseite http://www.snip-norm.de stellt ein Team aus Bauingenieuren, die sowohl der deutschen als auch der russischen Sprache mächtig sind, die für den Baubereich relevanten Normen zur Verfügung. Die Übersetzungen der Normen können gegen Gebühr über die Internetseite bestellt werden. [21]

 

Baugenehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren in der Russischen Föderation ist oft unmittelbar mit dem Erwerb des Grundstückes von der öffentlichen Hand verknüpft, da die meisten Grundstücke im Staatsbesitz sind. Die Verknüpfung des Erwerbes mit der Baugenehmigung ist unumgänglich, da erst im Zusammenhang mit einem konkret geplanten Bauvorhaben ein Grundstück erworben werden kann. Erst nach erfolgreicher Prüfung und dem Erwerb des Grundstückes kann das Baugenehmigungsverfahren erfolgen.[22]

Eine Baugenehmigung ist für die Gebäudeerrichtung, Renovierung und Rekonstruktion erforderlich.
Hierbei bestätigt die Baugenehmigung die Übereinstimmung der Projektdokumentation mit den städtebaulichen Vorgaben.         
Ein Gebäude ohne Baugenehmigung zu errichten kann zur Strafen in Höhe von 500.000 – 1.000.000 Rubel führen.
[23]  

Artikel 51 des Städtebaugesetzbuches regelt die Beantragung und Erteilung von Baugenehmigungen, die in Russland kostenlos ist (15).[24]       


Die Baugenehmigung wird für den Zeitraum der Baumaßnahme ausgestellt – für Wohnungsbauten nach Artikel 51 (19) wird diese für zehn Jahre erteilt.

 

Folgende Dokumente müssen nach Artikel 51 Absatz 7 des Städtebaukodex bei der zuständigen Behörde eingereicht werden:             

1) Grundstücksdokumente;      
2) Bebauungsplan des Grundstückes;  
3) Folgende Materialien, die in der Projekt-Dokumentation enthalten sind:     

a) Erläuterungsbericht;
b) Schematische Planung des Baugrundstückes - in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan des Grundstückes, der die Position des Objektes, die Einfahrten und Gehwege zum Grundstück, die Zonengrenzen der Baulasten, archäologischen Erbes kennzeichnet;

c) Schema der geplanten Raumplanungsorganisation, das die Position innerhalb der roten Linien kennzeichnet, die in den Planungsunterlagen in Bezug auf lineare Objekte genehmigt wurden;
d) Diagramm, das die architektonischen Lösungen darstellt;     
e) Informationen über die technische Ausrüstung, einen Masterplan über die technische Sicherstellung 
f) Angaben zur Bauorganisation              

g) Arbeitsorganisation des Abrisses oder Rückbaus   

4) Staatliche Prüfbestätigung der Projektdokumentation          
5) Genehmigung der Abweichung von Grenzparametern des Projektes oder Umbaus (nach Artikel 40 des Kodex);    
6) die Zustimmung aller Eigentümer des Objektes im Fall der Rekonstruktion des Objekts.


Die Behörde, die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig ist, muss innerhalb von zehn Tagen nach Einreichung der Bauantragsunterlagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen prüfen, die Übereinstimmung der Projektdokumentation mit den Bestimmungen des Städtebauplanes prüfen sowie die Baugenehmigung erteilen oder ablehnen. [25]

 

Wird eine Baugenehmigung erteilt, stimmen die eingereichten Unterlagen mit den Bestimmungen des Städtebauplans überein und der Bauherr hat ein Recht auf Bauausführung.[26] Eine Gebühr im Zusammenhang mit der Baugenehmigung fällt nicht an. [27]

 

Nach Erteilung der Baugenehmigung ist der Bauherr verpflichtet, der Behörde innerhalb von zehn Tagen nach Erteilung der Baugenehmigung eine Kopie der „Ingenieurerkundungen“ und der Projektdokumentation kostenlos zu überlassen.

Wechselt der Eigentümer und wurde eine Baugenehmigung für das Grundstück erteilt, bleibt die Baugenehmigung bestehen, allerdings nur für den Zeitraum, in der die Baumaßnahme vorgesehen war. Der Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden, sofern dies 60 Tage vor Ablauf der Baugenehmigung bei der Behörde eingeht.[28]


Wird der Bauantrag abgelehnt, kann der Bauherr dies gerichtlich beanstanden.[29]
Eine Baugenehmigung ist in den folgenden Fällen nicht notwendig: [30]
    • Beim Bau einer Garage, das einer natürlichen Person zur Verfügung gestellt wurde oder lediglich für Kleingartennutzung oder Wochenendnutzung vorgesehen ist.
    • Für Objekte, die keine Investitionsbauten sind (z.B. Überdachungen)
    • Bauwerksveränderungen, sofern keine tragenden Teile die Sicherheit des Gebäudes gefährden[31]


 Schwierigkeiten Baugenehmigungen


Abbildung 5: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
World Bank, Doing Business. Juni 2012 http://www.doingbusiness.org/rankings, 24.07.2012


Der Erhalt einer Baugenehmigung wurde in Russland von unabhängigen Institutionen im Vergleich wie oben abgebildet beurteilt.





[1] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S.30

[2] Zivilgesetzbuch, Kapitel 37, 21.10.1994

http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102032944&intelsearch=51-%D4%C7 8.11.2012

[3] Städtebaugesetzbuch, 22.12.2004 http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102090358 8.11.2012

[4] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 34

[5] Bodengesetzbuch, 28.09.2001: http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102072892 8.11.2012

[6] Bundesgesetz zur Architektenausübung, 18.10.1995. http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102037935&intelsearch=169+17.11.1995 21.10.2012

[7] Ministerium für Bauwesen: Bauvorschriften, 1995 http://lib.ru/NTL/STROIT/snip08.txt 8.11.2012

[8] Städtebaugesetzbuch, 22.12.2004 http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102090358 8.11.2012

[9] Bodengesetzbuch, 28.09.2001: http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102072892 8.11.2012

[10] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 29

[11] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 84

[12] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 48

[13] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 84

[14] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 84

[15] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 50

[16] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 84

[17] Abkürzung für Baunormen und Bauvorschriften
GOST: russische Abkürzung für „Staatlicher Standard“
SNiP: russische Abkürzung für „Baunormen und Regeln“-Standards

[18] Ciesielski, Lukasz: Bauen in Russland. Diplomarbeit. Technische Universität Wien 2005, S. 13-14

[19] Ciesielski, Lukasz: Bauen in Russland. Diplomarbeit. Technische Universität Wien 2005, S. 14

[20] SNiP: Allgmeines http://www.snip-norm.de/index.php/allgemeines 19.10.2012

[21] SNiP: Über Uns http://www.snip-norm.de/index.php/uber-uns 19.20.2012

[22] Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012. S. 47-48

[23] Burkhardt Beiten: Immobilieninvestitionen in Russland. Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2009-2010: http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Investments_in_Real_Estate_in_Russia_de_2009_2010.pdf

[24] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 37

[25] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 38

[26] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 37

[27] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 38

[28] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 38-39

[29] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 38

[30] Städtebaugesetzbuch, 22.12.2004 http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&nd=102090358 8.11.2012

[31] Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010. S. 38-39

Bauvertrag

Bauvertrag

Vergabeverordnungen

Das föderale Gesetz Nr. 94-FZ Über die Vergabe von Aufträgen für Warenlieferungen, Werkarbeiten, Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf hat die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinheitlicht.[1]
Es legt ein einheitliches Vergabeverfahren fest mit einem Bewertungs- und Punktesystem, nach dem das beste Angebot ermittelt wird. Zur Anwendung kommt das Vergabegesetz erst ab einem Waren-, Werkarbeiten- oder Dienstleistungswert von 60.000 Rubel. Artikel 13 des Vergabegesetzes legt fest, dass bei gleicher Eignung russische Waren und Dienstleistungen den ausländischen vorzuziehen sind.
[2]
Demnach besteht für öffentliche Aufträge eine Ausschreibungspflicht, hingegen können private Bauvorhaben ausgeschrieben werden, müssen es aber nicht. [3]          

Im Jahr 2011 kam es durch Gesetz FG Nr. 79 zu Änderungen, die die Teilnahmeanträge für Ausschreibungen noch umfangreicher werden lassen. [4]             
Derzeit ist ein Neuentwurf des Vergabegesetzes in Planung.
[5] 

 

Vergabeverfahren

In Russland gibt es folgende Vergabeverfahren:

    • Offene Ausschreibungen
    • Offenes Verfahren mit Vorauswahl der Bewerber
    • Geschlossene Ausschreibungen
    • Einzelausschreibungen
    • Zweistufenausschreibungen
    • Internationale und nationale Ausschreibungen[6]

 

Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Staatliche Auftraggeber können sogenannte „Spezialorganisationen“ zur Vorbereitung des Verfahrens einschalten, die die Vergabe umsetzen. Hierbei entwirft die Spezialorganisation die Ausschreibungsunterlagen, veröffentlicht Informationen und lädt zur Teilnahme am Verfahren ein.

Ablauf des Vergabeverfahrens

1. Öffentliche Bekanntmachung (Artikel 21. Bekanntmachung der offenen Wettbewerb, Artikel 22. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen)      
2. Einreichung der Angebote durch die Bieter innerhalb von 30 Tagen 
3. Öffnung der Angebotsvorschläge frühestens 30 Tage ab öffentlicher Bekanntmachung        
4. Prüfung der Angebote anhand der Zulassungskriterien innerhalb von 20 Tagen        
5. Bewertung der Angebote, Auswahl und Zuschlag durch Vergabekommission            
6. Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse      
7. Abschluss eines staatlichen / kommunalen Vertrages innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse[7]

 

Die Durchführung von Ausschreibung ist Expertengesprächen zu Folge deutschen Architekten oft „undurchsichtig oder zu offensichtlich“. [8] Der oben angegebene Korruptionswahrnehmungsindex lässt dies bereits vermuten. So berichten Branchenexperten weiter, dass man zum einen Insider sein muss, um Erfolg zu haben und darüber hinaus nur 30-40% der Aufträge „echter Wettbewerbe“ Absprachen seien. Mindestens 5% des Baubudgets würden auf Bestechungsgelder entfallen. [9]

Große Bauvorhaben werden auf der Webseite der Föderalen Agentur für Bauwesen und Kommunalwirtschaft (Rosstroj) veröffentlicht. [10]            
Zudem dient das zentrale Beschaffungsportal
www.b2g-goszakupki.rz als weitere Informationsquelle für Veröffentlichungen. Weitere Informationsportale sind:

    • Bauportal: stroynet.ru/tenders.htm
    • Ausschreibungsportal: www.alltenders.ru [11]
    • Bekanntgabe der Vergabeinformationen z.B. für Moskau: www.tender.mos.ru
    • überregionales Register über alle Auftragsvergaben: www.zakupki.gov.ru

Private Auftraggeber können das Veröffentlichungsmedium frei wählen. [12]

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Abbildung
6: (zum Vergrößern bitte auf die Abbildung klicken!)
Kachcharova, Constance (bfai) (Eigene Darstellung): Russland Markt für Architekturdienstleistung. 2006


Rechtsform des Bauvertrages  

Das Kapitel 37[13] des Zivilgesetzbuch gliedert sich in die § 1-5, wobei für den Bauvertrag folgende Paragraphen von Relevanz sind (freie Übersetzung):           

§ 1. Allgemeinen Bestimmungen über den Werkvertrag            
§ 3. Bauvertrag
§ 4. Auftrag für die Planung und Vermessungsarbeiten

 

Kapitel 37 § 3 (Artikel 740-757) des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation regelt den Bauvertrag (dogovor stroitel´nogo podrjada).             
Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch den Bauvertrag, ein Gebäude nach Aufgabe des Bauherrn zum vertraglich festgelegten Termin zu errichten bzw. eine Bauleistung zu erbringen. Der Bauherr verpflichtet sich mit dem Bauvertrag, die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, das Ergebnis abzunehmen und den vertraglich festgelegten Preis zu bezahlen. [14]               
Der Werkvertrag (dogovor podrjada) ist in den Artikeln 702-729 des Zivilgesetzbuches definiert. [15]

Da vom Werkvertrag jegliche Arbeiten erfasst werden und der Bauvertrag ausschließlich auf Bauleistungen bezogen ist, stellt der Bauvertrag nach dem Zivilgesetzbuch eine Unterart des Werkvertrages dar.[16]            

Die wichtigsten Inhalte des Bauvertrages werden im Folgenden aufgelistet:

    • Gesamtkosten bzw. Abweichungsgrenzen
    • Zeitrahmen und Fertigstellungsdatum
    • Grundlagen für Abweichungen von Fristen
    • Ausgleichszahlungen bei Verzögerung des Bauprozesses
    • Aufteilung unvorhergesehener Risiken, die mit dem Baugelände in Verbindung stehen können
    • Verpflichtung des AN, bei Behörden Genehmigungen zur Umsetzung des Projektes einzuholen[17]

 

FIDIC

Seit 2007 ist die Russian Association of Engineering Consultants Mitglied des FIDIC (International Federation of Consulting Engineers). [18] FIDIC-Verträge kommen in Russland als Vertragsmuster zur Anwendung. Generell werden bei großen Industrieprojekten FIDIC-Verträge angewendet. [19]

 

Abwicklung und Abnahme

Vertragsabschluss

Nach Artikel 434 des Zivilgesetzbuches, kann der Bauvertrag sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form geschlossen werden. Artikel 161 des Zivilgesetzbuches legt jedoch bereits die Schriftform fest. [20]  
Ein Vertrag kommt nach Artikel 432 durch ein Angebot und ihre Annahme zustande. [21] Nach Zugang der Annahme gilt der Vertrag als abgeschlossen.        

Handelt es sich um einen allgemeinen Werksvertrag, bildet Artikel 720 die gesetzliche Grundlage.[22]

Musterverträge

Der Vertragsparteien können sich bei der Vertragsgestaltung des Bauvertrages nach Artikel 427 des Zivilgesetzbuches an Musterverträgen orientieren. Musterverträge können sowohl von staatlichen Institutionen als auch von privaten Vereinigungen herausgegeben werden. Bis vor Kurzem hat die Lizensierungsstelle Gosstroj Empfehlungen für die Erstellung von Bauverträgen herausgegeben. [23]

Abnahme

Artikel 753[24] des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation befasst sich mit der Abnahme im Bauvertrag. Hier wird unterschieden zwischen der „Hingabe“ der Arbeit durch den Bauherrn und der „Abnahme“ durch den Auftragnehmer. Es wird vermutet, dass die Hingabe „als faktische Inbesitznahme des Bauobjektes“ durch den Auftraggeber und die Abnahme die Bestätigung des Bauherrn ist, dass das Gebäude mängelfrei ist und keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Hingabe muss demnach vor der möglichen Abnahme erfolgen.[25]
Die Pflicht des Auftragnehmers besteht demnach zunächst, den Auftraggeber über die Hingabe zu informieren (Artikel 753). Die Informationsform ist hierbei frei wählbar. [26]
Sobald die Mitteilung den Auftraggeber erreicht hat, muss der Bauherr umgehend mit der Abnahme beginnen. Die einzuhaltende Frist kann Vertragsbestandteil sein. Auch kann vertraglich vereinbart werden, dass die Organisation der Abnahme auf den Auftraggeber übertragen wird, da die Abnahme meist aufwändige Prozeduren beinhaltet (Bereitstellung notwendiger Dokumente, Vorbereitung des Abnahmeprotokolls). Die Kostenübernahme der Abnahmedurchführung liegt nach Artikel 753 des Zivilgesetzbuches auf der Seite des Auftraggebers.
Bei der Abnahme überprüft der Auftraggeber mit Beteiligung des Auftragnehmers die Übereinstimmung des Werkes mit dem Vertrag. Sofern der Auftraggeber das Werk nach Überprüfung abnimmt, kann er Fehler nicht mehr geltend machen, die bei einer Abnahme hätten festgestellt werden können. [27]
Sofern bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, ist der Auftraggeber nach Artikel 720 des Zivilgesetzbuches verpflichtet, diese unmittelbar nach Feststellung zu melden. Versteckte Mängel kann der Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist, die in den Artikeln 756 und 724 festgelegt ist, geltend machen. [28]  

Form der Abnahme

In Artikel 753 des Zivilgesetzbuches ist die Abnahmeform festgelegt. Hiernach muss nach Hingabe und Abnahme durch den Auftraggeber ein Protokoll ausgefertigt werden, das von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss. Folgende Angaben sind im Protokoll üblich: Angaben zu beteiligten Parteien, Objektangaben wie Art, Umfang, Kosten sowie Ort und Zeit der Abnahme.[29]
Sofern die Abnahme verweigert wird, muss dies im Protokoll vermerkt werden und unterschrieben werden.
[30]







[1] Burkhardt Beiten: Vergaberecht Russland http://www.bblaw.com/de/ourbrexpertise/expertise-detail/procurement/ 8.11.2012

[2] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S.35

[3] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S.35

[4] Galander, Tanja (Price Waterhouse Coopers): Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Tätigkeit deutscher Bauingenieure und Architekten in Russland. Präsentation Juni 2009.

[5]Binetzky, Brand & Partner: Neues im Russischen Vergaberecht. Stand: Mai 2011. http://www.bbpartners.ru/pdf/infocenterarticles/100neues_im_russischen_vergaberecht.pdf 22.10.2012

[6] Ciesielski, Lukasz: Bauen in Russland. Diplomarbeit. Technische Universität Wien 2005, S. 43

[7] Galander, Tanja (Price Waterhouse Coopers): Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Tätigkeit deutscher Bauingenieure und Architekten in Russland. Präsentation Juni 2009. Folie 71

[8] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S.35

[9] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 36-37

[10] Bundesamt für Bau- und Wohnungswesen. www.gosstroy.gov.ru 21.10.2012

[11] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 37-38

[12] Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006. S. 37-38

[13] Zivilgesetzbuch, Kapitel 37, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/37/ 21.10.2012

[14] Zivilgesetzbuch, Artikel 740, 21.10.1994 http://base.garant.ru/10164072/37/ 21.10.2012

[15] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 21-22

[16] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 118

[17] Burkhardt Beiten: Immobilieninvestitionen in Russland. Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2009-2010: http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Investments_in_Real_Estate_in_Russia_de_2009_2010.pdf

[18] FIDIC: Russian Association of Engineering Consultants http://fidic.org/node/633 21.10.2012

[19] Practical Law Company: Construction and Projects: Russian Federation http://construction.practicallaw.com/1-502-2384?q=construction+and+projects 21.10.2012

[20] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 124

[21] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 125

[22] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 219

Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 126

[24] Zivilgesetzbuch Kapitel 37: http://base.garant.ru/10164072/37/ 19.10.2012

[25] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 219

[26] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 220

[27] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 222

[28] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 223

[29] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 224

[30] Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009. S. 225

Kontaktadressen

Kontaktadressen

Berufsrelevante Institutionen

Russische Architektenvereinigung
Союз архитекторов России Union of Architects of Russia
Гранатный пер. 12
123001 Москва
Tel.: +7 495 691 55 78
Fax: +7 495 695-81-01
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.uar.ru

KdAI (Klub deutscher Architekten und Ingenieure in Moskau)
Gamsonovsky pereulok, 2/9,Building 1
115 191 Moscow
Tel.: +7 495 998 71 65
Fax: n.v.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.kdai.ru

Russischer Verband d. Bauunternehmen (союз строителей)
Prospekt Vernadskogo 29, B. 2004
119991, Moskau
Tel.: +7 495 275 49 75
Fax: +7 495 930 11 79
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.kdai.ru

Verband der Deutschen Wirtschaft (VDW)
1-j Kasatschi per., 7
119017 Moskau
Tel.: +7 495 234 49 53
Fax: +7 495 234 49 54
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vdw.ru

The Association of European Businesses
ul. Bolschaja Ordynka 40, H. 2
119017 Moskau
Tel.:  +7 495 721 17 60
Fax: n.v.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.aebrus.ru

Russian Sustainable Architecture and Building Council  (RSABC)
Russische Gesellschaft fuer nachhaltiges Bauen
Granatnyi pereulok 12, UAR, office 28
123001, Moscow
Tel.: +7 926 598 6272
Fax:  n.v.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://rsabc.ru/

NOSTROI
Nationale Vereinigung der Bauunternehmen


Außenhandelskammer

Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
1. Kasatschi per. 7
119017 MOSKAU
Tel.: +7 495 234 49 50
Fax: +7 495 234 49 51
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Internet: http://russland.ahk.de

Botschaft

Deutsche Botschaft Moskau
Uliza Mosfilmowskaja 56
119 285 Moskau
Tel.: +7 495 937 95 00
Fax: +7 499 783 09 01
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Internet: http://www.moskau.diplo.de/

Ministerien/Behörden/staatliche Institutionen

Amt für Bildung und Lehre
Федеральная служба по надзору в сфере образования и науки
Ordjonikidze str., 11, bld. 9, suit 13,
Moscow, Russia, zip 115419, Glavexpertcentr.
Tel.: +7 495 665 00 15
Fax: +7 495 665 00 15
E-Mail: n.v.
Internet: http://www.glavex.ru/

Amt für Statistik
Федеральная служба государственной статистики
107450, Москва, Мясницкая, 39
Tel.: +7 495 6074902
Fax: +7 495 6074087
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.gks.ru

Portal der Gesetzesveröffentlichungen

Offizielles Rechtsportal
Официальный интернет-портал  правовой информации
Internet: http://www.pravo.gov.ru/index.html

IXPOS Länderprofil
http://www.ixpos.de/IXPOS/Navigation/DE/Ihr-geschaeft-im-ausland/Laender-und-branchen/laenderprofile,did=303602.html

NAX-Kontaktarchitekten

NAX-Kontaktarchitekten

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Projekte der NAX-Paten

Projekte der NAX-Paten

BSD Braun Schlockermann Dreesen, Planungsgesellschaft mbH

Auslandsprojekte, Russland

Eller + Eller Ar­chi­tek­ten GmbH

Headquarters, Moskau

Meuser Architekten GmbH

Auslandsprojekte, Russland, Teil 1

Auslandsprojekte, Russland, Teil 2

Auslandsprojekte, Russland, Teil 3

Weiterführende Literatur

Weiterführende Literatur

Ein Großteil der Literaturquellen basiert auf den unten angegebenen Gesetzen und den in den Fußnoten angegebenen Informationen der Institutionen. Darüberhinaus wurde vor Allem folgende Literatur verwendet:        

Adam, Frank-Michael: Bauen in Russland – Praxishandbuch für ausländische Investoren – Teil I – Bauvorbereitung 2010

Burkhardt Beiten: Immobilieninvestitionen in Russland. Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 2009-2010 http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_SR_Investments_in_Real_Estate_in_Russia_de_2009_2010.pdf

Ciesielski, Lukasz: Bauen in Russland. Diplomarbeit. Technische Universität Wien 2005

Galander, Tanja (Price Waterhouse Coopers): Rechtliche und steuerliche Besonderheiten bei der Tätigkeit deutscher Bauingenieure und Architekten in Russland. Präsentation Juni 2009

Hampel, Madeleine: Das private Bauvertragsrecht im russischen Recht – Ein bewertender Vergleich zum deutschen Recht. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH. 2009

Kachcharova, Constance (bfai): Russland Markt für Architekturdienstleistung 2006.

Marenkov, Dimitry (GTAI): Recht kompakt Russland. September 2012
https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PUB/2012/10/pub201210118002_10964.pdf 20.10.2012

Meuser, Philipp: Architekten ohne Grenzen – Deutsche Architekten im Ausland – Teil 33. Russland in: Deutsches Architektenblatt 8/2006.

Nobis, Victoria: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Bauvorhaben in der Russischen Föderation. Berlin: Pro Universitate Verlag im Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH. 2012.

Peckar, Robert: Construction 2012. In 35 jurisdictions worldwide. Russia von Karibov, Kamil; Chaykovskaya, Olga. Getting The Deal Through.

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